- Riester-Rente
- Förderung kapitalgedeckter Altersvorsorge. 1. Begriff: Staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, benannt nach dem Bundesarbeitsminister aD Riester. Die kapitalgedeckte R.-R. soll das absinkende Rentenniveau auffangen. Ursache des sinkenden Rentenniveaus ist vor allem die demographische Entwicklung in Deutschland. Die R.-R. ist freiwillig.- 2. Anforderungen: Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) stellt unter anderem folgende Anforderungen an förderfähige Altersvorsorgeverträge: Lebenslange Rentenzahlungen, Garantie des Erhalts der eingezahlten Prämien bis zum Beginn der Leistungsphase, frühest möglicher Beginn der Leistung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rente, Verteilung der ⇡ Abschlusskosten auf mindestens zehn Jahre (⇡ Zillmern ist also nicht gestattet). Sind alle Anforderungen erfüllt, kann das entsprechende Produkt von der ⇡ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert werden und damit den Anspruch der staatlichen Förderung bekommen.- 3. Formen von Altersvorsorgeverträgen: Der Gesetzgeber hat die Anforderungen bewusst so gestaltet, dass verschiedene Anlageformen „riesterfähig“ ausgestaltet werden können. Prinzipiell möglich sind Bankensparpläne, Investmentsparpläne, private ⇡ Rentenversicherungen auf konventioneller oder fondsgebundener Basis und verschiedene Modelle der ⇡ betrieblichen Altersversorgung.- 4. Förderung: a) Förderberechtigter Personenkreis: Grundsätzlich können alle Personen die staatliche Förderung in Anspruch nehmen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder der ⇡ Alterssicherung der Landwirte angehören. Ein nicht pflichtversicherter Ehepartner eines Zulageberechtigten ist ebenfalls berechtigt, einen geförderten Altersvorsorgevertrag abzuschließen.- b) Förderarten: Es gibt zwei Varianten der Förderung: Die Altersvorsorgezulage und den Abzug als Sonderausgabe. ⇡ Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gewährt die Altersvorsorgezulage für den zertifizierten Vorsorgevertrag. Jeder Zulageberechtigte erhält eine Grundzulage, zusätzlich wird für jedes Kind eine Kinderzulage gewährt (vgl. Tabelle „Höhe der Zulagen und des Sonderausgabenhöchstbetrags“). Die Einzahlung des vom Gesetzgeber festgesetzten Mindesteigenbeitrags ist Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulage. Es kann auch mehr als dieser Beitrag eingezahlt werden. Die Zulage vermindert sich allerdings, wenn der Zulageberechtigte weniger als den Mindesteigenbeitrag auf seinen Altersvorsorgevertrag einzahlt. Ab 2008 beläuft sich der Mindesteigenbeitrag auf jährlich 4 Prozent der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten und in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtigen Einnahmen. Die zweite Variante ist der in der Höhe beschränkte Abzug als Sonderausgabe bei der Steuererklärung. Der Sonderausgabenhöchstbetrag aus Eigenleistungen und Zulagen ist vom Einkommen unabhängig. Ergibt die Prüfung des Finanzamts, dass sich der Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen lohnt, gewährt es diesen, erhöht im Gegenzug aber die Einkommensteuerschuld um die Zulagen.5. Besteuerung: Die Beiträge für den Altersvorsorgevertrag werden aus dem unversteuerten Einkommen erbracht. Sämtliche Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag werden später als sonstige Einkünfte (nachgelagert) versteuert.- Vgl. auch ⇡ Eigenvorsorge. Literatursuche zu "Riester-Rente" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.